1. Erstberatung
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Über unserem Partner medipay können Sie die Behandlungskosten bequem in Raten zahlen. Weitere Infos erhalten Sie im unverbindlichen Beratungsgespräch.
Ob eine Augenlaserkorrektur bei Ihnen durchgeführt werden kann, stellt sich abschließend in der ärztlichen Voruntersuchung heraus. Auskunft über Ihre Eignung ist aber auch schon bei dem Infogespräch möglich. Die Eignung richtet sich maßgeblich nach der Beschaffenheit Ihrer Augen. Beispielsweise ist Ihre Hornhautdicke ein entscheidendes Kriterium. Zudem gibt es bestimmte Vorerkrankungen, die als Ausschlusskriterium für eine Augenlaser-Behandlung gelten. Ab dem 45. Lebensjahr gibt es zudem die Möglichkeit der Linsenimplantation, die die einsetzende Alterssichtigkeit zusätzlich behebt.
Das Mindestalter für eine Augenlaserkorrektur beträgt 18 Jahre. Grundvoraussetzung ist jedoch vor allem die vollständig abgeschlossene Entwicklung des Auges. Dieser Prozess verläuft nicht bei jedem Menschen gleich schnell. Augenlaserkorrekturen werden bis ins hohe Alter durchgeführt, sodass es per se keine Altersbeschränkung für Senioren gibt. Ab dem 45. Lebensjahr gibt es zudem die Möglichkeit der Linsenimplantation, die die einsetzende Alterssichtigkeit zusätzlich behebt.
Mit einer Augenlaser-Behandlung kann man folgende Fehlsichtigkeiten korrigieren: Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und eine Hornhautverkrümmung. Gelasert wird in der Regel bis zu einer Kurzsichtigkeit von -8 bis max. -10 Dioptrien, einer Weitsichtigkeit von +3 bis max. +4 Dioptrien und einer Hornhautverkrümmung von ca. 5 max. 6 Dioptrien. Sollten Sie eine stärkere Fehlsichtigkeit haben, kann je nach Beschaffenheit Ihres Auges auf Alternativverfahren wie Phake Linsen / ICL oder Multifokallinsen zurückgegriffen werden.
Ja. Ein Eingriff ist auch bei einer bestehenden Diabetes-Erkrankung möglich. Vorausgesetzt, Sie sind stabil eingestellt und Ihr Augenhintergrund weist keine Veränderungen durch die Krankheit auf. Die genaue Beurteilung, ob Ihre Augen für eine Augenlaserkorrektur geeignet sind, nimmt der Arzt vor Ort im Augenlaserzentrum vor.
Die Preise sind für beide Augen angegeben. Für einige Methoden, aber auch aus medizinischen Gründen, kann es vorkommen, dass nur ein Auge korrigiert wird.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel keine Kosten für die Augenlaser- oder sehfehlerkorrigierende Linsenbehandlung, da es sich um einen medizinisch nicht notwendigen Eingriff handelt. Wenn Sie privat versichert sind, kann es sein, dass Ihre Krankenkasse Ihre Behandlungskosten ganz oder teilweise übernimmt. An welche Voraussetzungen das geknüpft ist, hängt ganz von der privaten Krankenkasse ab. Am besten, Sie wenden sich zur Klärung dieser Frage direkt an Ihre Krankenkasse oder rufen uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Im Regelfall können Sie bereits am Tag des Eingriffs, spätestens jedoch in den darauffolgenden Tagen sehr viel besser sehen. Der vollständige Heilungsprozess dauert jedoch wenige Wochen.
Ja. In der Regel werden Sie nach der Laser-Behandlung ein Leben lang in der Ferne brillenfrei bleiben. Eine Verschlechterung der Werte ist sehr selten und betrifft dann meist Patienten mit besonders hohen Dioptrienwerten vor der Operation. Generell tritt dieses Phänomen eher bei Patienten mit weitsichtigen, als bei Patienten mit kurzsichtigen Augen auf. Ab ca. 45 Jahren kommt die sogenannte Presbyopie/Alterssichtigkeit hinzu. Sie entsteht, wenn die Linse und der Linsenaufhängeapparat altern und an Elastizität verlieren. Dadurch verliert das Auge seine Fähigkeit zum stufenlosen Fokussieren, was sich beim Sehen in der Nähe durch Unschärfe bemerkbar macht. Daher kann die Indikation einer Brille aus anderen Gründen nicht ausgeschlossen werden.